Eine einfache Ausscheideordnung beschreibt, wie sich eine Gesamtheit von Personen, ausgehend von einem bestimmten Alter, mit der Zeit entwickelt, wenn jede Person nur aus einer einzigen Ursache ausscheiden kann.
Eine Sterbetafel ist ein Beispiel für eine einfache Ausscheideordnung; die Ausscheideursache ist hier der Tod der Person.
Die Auscheideordnung stellt die alters- und geschlechtsabhängigen Wahrscheinlichkeiten dar, innerhalb eines Jahres aus dieser alleinigen Ursache auszuscheiden. Wichtige Beispiele von einfachen Ausscheideordnungen in der betrieblichen Altersversorgung sind die Rentnersterbetafeln, die Sterbetafeln von Invaliden sowie die Sterbetafeln von Witwen/Witwern.
Eine zusammengesetzte Ausscheideordnung beschreibt, wie sich eine Gesamtheit von Personen, ausgehend von einem bestimmten Alter, mit der Zeit entwickelt, wenn jede Person aus mehreren Ursachen ausscheiden kann.
Für die betriebliche Altersversorgung von besonderer Bedeutung ist die so genannte „Aktivengesamtheit“. Dabei handelt es sich um Gesamtheit der Aktiven der erwerbstätigen Bevölkerung, bei der vorzeitiges Ausscheiden im Wesentlichen durch Invalidität, Tod oder das Erreichen der Altersgrenze erfolgen kann.
Das bekannteste aktuelle Tafelwerk für diese Gesamtheit stellen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck (🔑) dar.
Eine kleine Abwandlung der Aktivengesamtheit stellt die Gesamtheit der Aktiven eines Unternehmens dar. Hier sind ebenfalls drei Ausscheideursachen zu berücksichtigen: Fluktuation, Invalidität und Tod als Aktiver. Dabei wird unter der Ausscheideursache „Fluktuation“ jedes vorzeitige Ausscheiden zusammengefasst, das nicht Invalidität oder Tod ist und in der Beendigung des Dienstverhältnisses mündet.
Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG ist vorgeschrieben, die Fluktuation pauschal zu berücksichtigen (vgl. Spezielle Prämienberechnungen und Steuerlicher Teilwert) indem man die Bewertung der Verpflichtung vor einem vorgegebenen Alter unterlässt.
Bei der Bewertung nach internationalen Bewertungsvorschriften (IFRS/US-GAAP) sowie nach BilMoG wird konkret berücksichtigt, dass der Berechtigte durch Fluktuation vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden kann. Die Wahrscheinlichkeit zu fluktuieren kann dabei alters-, geschlechts- oder dienstalterabhängig definiert sein und sollte bestmöglich die Gegebenheiten im Unternehmen wiederspiegeln.
Die Texte basieren auf dem Kapitel "Bewertung und Finanzierung von Versorgungsverpflichtungen" des Handbuchs Betriebliche Altersversorgung, zuletzt 2012 erschienen im C.F. Müller Verlag. ↩︎