Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen sind zwei Rechnungsgrundlagen zwingend erforderlich: die Ausscheideordnung und der Rechnungszins.
Der Zins dient dazu, den Zeitwert der Zahlungen zu ermitteln. Wird ein bestimmter Betrag zu einem Zeitpunkt in der Zukunft benötigt, so ist bei positivem Zins heute ein geringerer Betrag notwendig, um später die Verpflichtung erfüllen zu können. Der Zeitwert ergibt sich also durch Abzinsung.
Die Ausscheideordnung zeigt auf, wie viele Personen aus einer Gesamtheit nach einer bestimmten Zeit noch in ihrem Ausgangsbestand sind. Die einfachste Ausscheideordnung ist eine Sterbetafel, bei der die einzige Ausscheideursache der Tod ist. Sterbetafeln beschreiben also, wie sich ein Personenbestand durch Todesfälle fortentwickelt.
Bei einer zusammengesetzten Ausscheideordnung gibt es verschiedene Teilbestände. Für einzelne Teilbestände gibt es mehrere Ausscheidegründe. So kann eine Person aus dem Bestand der aktiven Personen beispielsweise durch Kündigung (vollständiges Ausscheiden ohne Fortbestand der Anwartschaft oder Übergang in den Teilbestand der ausgeschiedenen Anwärter), durch Invalidität (Übergang in den Teilbestand der Invalidenrentner) oder durch Tod (vollständiges Ausscheiden oder in Form einer weiteren Person Übergang in den Teilbestand der Hinterbliebenenrentner) ausscheiden. Der Übergang in en Bestand der Altersrentner erfolgt mit Erreichen des entsprechenden Rentenalters.
Für die Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung werden in Deutschland als Ausscheideordnung überwiegend die Heubeck-Richttafeln 2018 G (🔑) verwendet.
Barwerte spiegeln den Wert der gesamten Verpflichtung zum Bewertungsstichtag wider. Sie berücksichtigen die Ausscheideordnungen und den Rechnungszins.
Besteht eine Verpflichtung nur aus einer einzelnen feststehenden Zahlung, bedarf es keiner Ausscheideordnung. Der Zahlbetrag ist nur noch abzuzinsen. Ein Beispiel hierfür ist ein Alterskapital, für das der Leistungsfall bereits eingetreten ist, das aber erst in einem Jahr fällig wird. Die Zahlung hängt nicht mehr am Leben der versorgungsberechtigten Person, sondern geht beim Tod des Versorgungsberechtigten vor Auszahlung auf die Erben über. Somit wird der Betrag unbedingt fällig uns ist nur noch für ein Jahr abzuzinsen.
Üblicherweise liegen in der betrieblichen Altersversorgung jedoch ungewisse Verpflichtungen vor. Es ist unklar, ob ein Leistungsfall eintritt, wann dieser eintritt und welcher der Leistungsfälle eintritt.
Daher werden die zukünftigen Zahlungen, die sich aus der Verpflichtung ergeben können, mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Inanspruchnahme gewichtet und auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Es ergibt sich daraus ein Erwartungswert der Verpflichtung, der für eine einzelne Verpflichtung normalerweise nicht dem tatsächlichen Verlauf entspricht. Für eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen ist der Barwert dann der richtige Betrag, wenn die verwendeten Rechnungsgrundlagen genauso eintreten, wie sie angesetzt wurden, also das eingesetzte Kapital eine Rendite genau in Höhe des Rechnungszinssatzes abwirft und Tod und andere Ausscheidegründe entsprechend der verwendeten Ausscheideordnung eintreten.
Die Berechnung eines Barwertes erfolgt immer in der beschrieben Weise, auch wenn das Ende der laufenden Leistungen ungewiss ist, Beginn und Ende ungewiss sind oder sogar Beginn, Ende und Veränderung ungewiss sind.
Zu beachten ist der Einfluss der Rechnungsgrundlagen auf den Barwert. Ein höherer Rechnungszins oder eine höhere Sterblichkeit führen zu einem geringeren Barwert. Niedrigere Rechnungszinsen, niedriger Sterblichkeit oder die Berücksichtigung einer Anwartschaft- oder Rentendynamik führen zu höheren Barwerten.
Prämien dienen dazu, eine Verpflichtung auszufinanzieren. Eine Einmalprämie entspricht dem Barwert der Verpflichtung. Laufende Prämien dienen dagegen einem kontinuierlichen Aufbaus des Vermögens bis zur Ausfinanzierung im rechnerischen Endalter. Nach dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip ist der Barwert der Prämien zu Beginn der Finanzierung gleich dem Barwert der zukünftigen Leistungen. Der Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode) und dem Teilwertverfahren liegen spezielle Prämienberechnungen zugrunde.
Das Deckungskapital entspricht dann dem Stand des Vermögens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das retrospektive Deckungskapital ergibt sich aus den bisherigen Beiträgen abzüglich der bereits gezahlten Leistungen und beschreibt das tatsächlich vorhandene Vermögen. Das prospektive Deckungskapital ergibt sich aus dem Barwert der zukünftigen Leistungen abzüglich des Barwertes der noch ausstehenden Prämien und beschreibt das notwendige Vermögen. Werden beim retrospektiven Verfahren nicht die tatsächlichen, sondern die rechnerischen Entwicklungen angesetzt, führen beide Berechnungen zum gleichen Ergebnis.
Während eine Verpflichtung gegenüber bereits ausgeschiedenen Personen, die keine Arbeitsleistung mehr erbringen, mit dem vollen Barwert angesetzt wird, ist bei der Bewertung von Verpflichtungen gegenüber Aktiven zu berücksichtigen, dass sie noch eine Gegenleistung für den Erwerb der betrieblichen Altersversorgung erbringen. Daher wäre die Bewertung mit dem vollen Barwert nicht sachgerecht. Um den Aufwand für die Verpflichtung auf die Dienstzeit der Person zu verteilen, gibt es verschiedene Bewertungsverfahren.
Die Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode), die in der internationalen Rechnungslegung vorgeschrieben ist, verteilt die Anwartschaft in Form von Leistungsscheiben auf die einzelnen Dienstjahre. Im Verpflichtungswert, der Defined Benefit Obligation (DBO), werden die bisher bereits erdienten Leistungsscheiben mit dem Barwert angesetzt.
Beim Teilwertverfahren, das steuerlich vorgeschrieben ist, wird dagegen die gesamte Anwartschaft bewertet. Die Verteilung des Aufwandes erfolgt über eine gleichbleibende Prämie. Der Teilwert entspricht dann dem prospektiven Deckungskapital, also dem Barwert der zukünftigen Leistungen abzüglich dem Barwert der zukünftigen Prämien.
Für die handelsrechtliche Bewertung ist kein konkretes Bewertungsverfahren vorgeschrieben.
Ein Vergleich der Bewertungsverfahren zeigt, dass die PUC-Methode bei gleichen Rechnungsgrundlagen und gleich hohen Leistungsscheiben pro Dienstjahr zu kleineren Verpflichtungswerten führt.
Die Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung beschränkt sich auf die PUC-Methode und das Teilwertverfahren. Versorgungsträger wie Pensionskassen können dagegen ganz unterschiedliche Finanzierungsverfahren anwenden: