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Das Beispiel zum Erfüllungsbetrag wird hier allgemein dargestellt: Die einzelnen Zahlungsströme einer Verpflichtung unterscheiden sich hauptsächlich durch die Dauer der Zahlungen oder den Zeitpunkt des Todes des Versorgungsempfängers. Dieser Zeitpunkt ist das ungewisse Element der Verpflichtung. Wenn man alle möglichen Zahlungsströme zusammenführt, entsteht ein Zahlungsstrom, bei dem die Zahlungszeitpunkte durch die möglichen Auszahlungszeitpunkte der Renten bestimmt werden und die Beträge durch die Höhe der relevanten Renten. Zusätzlich müssen noch die Rechnungsgrundlagen festgelegt werden.
Dann ergibt sich der Barwert der laufenden Rente zum Stichtag als gewogenes Mittel der auf den Stichtag abgezinsten Renten, gewichtet mit den Wahrscheinlichkeiten, dass an den zugehörigen Zahlungszeitpunkten die Renten zu zahlen sind.
Die Texte basieren auf dem Kapitel "Bewertung und Finanzierung von Versorgungsverpflichtungen" des Handbuchs Betriebliche Altersversorgung, zuletzt 2012 erschienen im C.F. Müller Verlag. ↩︎