Die vorgestellten Bewertungsverfahren sollen anhand eines Beispiels miteinander verglichen werden:
Betrachtet wird ein Aktiver mit einer Anwartschaft auf eine lebenslänglich laufende, monatlich zu zahlende Invaliden- und Altersrente (ab Alter 65) sowie auf eine Witwenrente von 60 %. Die Rentenhöhe sei gehaltsabhängig und betrage 10 % des letzten Jahresgehalts. Es wird eine jährliche Gehaltssteigerung von 2 % und eine jährliche Rentensteigerung von 1 % angenommen. Fluktuation wurde nicht berücksichtigt. (Der Aktive sei am 1. 1. 1960 geboren und am 1. 1. 1980 in das Unternehmen eingetreten.) Im Alter 20 wird von einem Jahresgehalt in Höhe von 10. 000 Euro ausgegangen, woraus sich im Alter 20 eine Anwartschaft auf Alters- und Invalidenrente in Höhe von 1. 000 Euro pro Jahr ergibt.
Verglichen werden die vorab vorgestellten Verfahren:
Bei der steuerlichen Bewertung ist der Zins mit 6 % vorgegeben, bei den beiden anderen Verfahren wird ein Zins von 4,00 % angesetzt. Die steuerliche Bewertung erfolgt in der Praxis ohne Trend, sofern die Dynamik nicht dem Grunde und der Höhe nach garantiert ist.
Im Beispiel bedeutet das, dass kein Rententrend berücksichtigt wird und dass das zum Stichtag jeweils geltende Gehalt als fest angenommen wird und auch für die Jahre vor und nach dem Stichtag gilt. Um das Teilwertverfahren mit steuerlichem Mindestalter besser mit den beiden anderen Ansätzen vergleichen zu können, wird deshalb zusätzlich eine Variante dieses Verfahrens betrachtet, die von den gleichen Prämissen (Zins 4,00 % und Berücksichtigung von Trends) ausgeht wie diese beiden Verfahren.
Die Tabelle zeigt die Ergebnisse des Vergleichs. Von den drei Verfahren, die die gleichen Prämissen (Zins 4,00 % und Berücksichtigung von Trends) verwenden, liefert das Teilwertverfahren ab Eintritt (Spalte 4) die höchsten Werte. Der Teilwert mit steuerlichem Mindestalter (Spalte 5) ist im Vergleich zur DBO der Projected Unit Credit Method (Spalte 3) zunächst kleiner, später größer. Im Pensionierungsalter stimmen die Werte aller drei Verfahren dann überein. Das steuerlich vorgeschriebene Verfahren (in Spalte 6) (Teilwertverfahren mit steuerlichem Mindestalter mit einem Zins von 6 % und ohne Berücksichtigung von Trends) liefert deutlich niedrigere Werte als die übrigen Verfahren.
Alter | Gehalt | PUC Methode | Teilwert ab Eintritt | Teilwert FinBeg StB | Teilwert StB |
---|---|---|---|---|---|
€ | 4,00% | 4,00% | 4,00% | 6,00% | |
30 | 12.189,94 | 2.970 | 4.512 | 0 | 0 |
35 | 13.458,68 | 5.215 | 7.431 | 3.285 | 1.000 |
40 | 14.859,47 | 8.076 | 10.846 | 7.121 | 2.451 |
45 | 16.406,06 | 11.767 | 14.914 | 11.684 | 4.601 |
50 | 18.113,62 | 16.603 | 19.835 | 17.197 | 7.826 |
55 | 19.998,90 | 22.808 | 25.731 | 23.786 | 12.534 |
60 | 22.080,40 | 30.923 | 32.944 | 31.837 | 19.559 |
65 | 24.378,54 | 42.496 | 42.496 | 42.496 | 30.968 |
*Anm: Es wurde nicht das modifizierte Teilwertverfahren verwendet