Unter laufendem Dienstzeitaufwand (current service cost) versteht man die Barwerterhöhung einer leistungsorientierten Verpflichtung, die der von den Arbeitnehmern in der Berichtsperiode erbrachten Arbeitsleistung zuzuordnen ist; vgl. IAS 19.70 ff. (EU-Übersetzung).
Der laufende Dienstzeitaufwand wird zu Beginn des Jahres auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen für das kommende Wirtschaftsjahr ermittelt und orientiert sich an der Leistungsformel des Pensionsplans. Dies gewährleistet eine periodengerechte Zuordnung der Aufwendungen zum entsprechenden Wirtschaftsjahr. Die tatsächliche Wertstellung dieser Aufwendungen erfolgt jedoch in der Regel erst zum Jahresende.
Im Grunde kann die DBO (Defined Benefit Obligation) als die aufgezinste Summe des in der Vergangenheit angefallenen laufenden Dienstzeitaufwands betrachtet werden, vorausgesetzt, die versicherungsmathematischen Annahmen bleiben im Zeitverlauf unverändert. Kleinere Einflussgrößen, wie beispielsweise rechnungsmäßig angefallene Risikoleistungen, sind dabei jedoch zu vernachlässigen.
Ein gleichmäßiges Erdienen der Pensionsanwartschaften über die Dienstjahre hinweg führt zu einem Verfahren mit steigendem Aufwand. Dies liegt daran, dass die jährlich erdienten Leistungen im Laufe der Zeit durch die Verzinsung an Wert gewinnen. Im Vergleich zu Verfahren mit konstantem Aufwand, wie dem Teilwertverfahren, führt diese Methode bei aktiven Mitarbeitern unter vergleichbaren versicherungsmathematischen Annahmen zu einem jährlich wachsenden Aufwand. Dadurch ergibt sich zum Stichtag ein geringerer Verpflichtungsumfang.
Grundsätzlich sollte auch für Neueintritte in der Berichtsperiode laufender Dienstzeitaufwand erfasst werden, jedoch kann in der Regel aufgrund von Wesentlichkeitsüberlegungen darauf verzichtet werden.
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