Der Zinsaufwand (interest cost) ergibt sich auf Basis des Verpflichtungsbarwerts (DBO) zu Beginn des Wirtschaftsjahres durch Multiplikation mit dem anzuwendenden Diskontierungszinssatz. Veränderungen aus bevorstehenden Rentenzahlungen werden dabei (vereinfacht) in Abzug gebracht; vgl. IAS 19.123 ff. (EU-Übersetzung).
Der Zinsaufwand bildet mit dem Zinsertrag und den Zinsen auf die Auswirkung der Vermögensobergrenze die Nettozinsen (net interest).
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