Falls das Unternehmen Planvermögen bildet, ist für den Nettozinsaufwand der Zinsaufwand um die erwarteten Erträge auf das Planvermögen zu bereinigen.
Unter dem Zinsertrag (interest income) versteht man die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen. Für die Ermittlung wird der identische Zinssatz unterstellt, der für die Berechnung des Verpflichtungsumfangs (DBO) herangezogen wird. Die Asset-Allokation des Planvermögens spielt hierbei keine Rolle.
Der Zinsertrag wird zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf Basis des Fair Value des Planvermögens ermittelt und um zu erwartende Veränderungen (bspw. Beiträge zum Planvermögen, Auszahlungen) korrigiert; vgl. IAS 19.123 ff. (EU-Übersetzung).
Der Zinsertrag bildet mit dem Zinsaufwand und den Zinsen auf die Auswirkung der Vermögensobergrenze die Nettozinsen (net interest).
Der Nettozinsaufwand ergibt sich somit ohne Berücksichtigung der Auswirkung der Vermögensobergrenze aus dem Zinsaufwand auf die DBO abzüglich des (fiktiven) Ertrags auf das Planvermögen, wobei beide mit dem gleichen Zinssatz, dem Rechnungszins gemäß IAS 19, berechnet werden. Ein darüber hinaus erzielter tatsächlicher Ertrag bleibt an dieser Stelle unberücksichtigt und fließt in die Neubewertungskosten (remeasurement cost) ein.
Zurück zur IFRS-Einstiegsseite