Die Zinsen auf die Auswirkung der Vermögensobergrenze bzw. rechnerische Verzinsung des nicht aktivierten Teils einer Überdeckung (interest on asset ceiling) ist Teil der Gesamtänderung des Effekts der Vermögenswertbegrenzung und wird durch Multiplikation des Effekts der Vermögenswertbegrenzung mit dem Diskontierungszinssatz bestimmt, der zu Beginn des jährlichen Berichtszeitraums festgelegt wird; vgl. IAS 19.123 ff. (EU-Übersetzung).
Der Zinsen auf die Auswirkung der Vermögensobergrenze bilden mit dem Zinsaufwand und dem Zinsertrag die Nettozinsen (net interest).
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