Unter Ertrag aus dem Planvermögen (return on plan assets) wird die Abweichung vom tatsächlichen Ertrag auf das Planvermögen zum hypothetisch ermittelten Zinsertrag verstanden. Eine Bewertungsanpassung ergibt sich daher nur, wenn die tatsächliche Rendite aus dem Planvermögen vom hypothetischen Zinssatz (Rechnungszins auf Basis der langfristigen Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen (high quality corporate bonds)) abweicht.
Erstattungsansprüche (reimbursement rights) werden bei den Neubewertungen ebenso behandelt wie Planvermögen. Änderungen des Wertes der Erstattungsansprüche werden daher ebenfalls, sofern sie nicht bereits in den Nettozinsen erfasst sind, bei den Neubewertungen berücksichtigt.
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