Der IAS 19 (EU-Übersetzung) fordert, dass die versicherungsmathematischen Annahmen für die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen unvoreingenommen (unbiased) und aufeinander abgestimmt (mutually compatible) sein sollen.
Zu diesem Annahmenpaket zählt insbesondere auch der Rechnungszins bzw. Abzinsungssatz. Dieser reflektiert den Zeitwert des Geldes im Sinne eines Ersatzzinses, der die fälligen erdienten Leistungen (cashflows) und die aus den Marktrenditen ermittelte Zinsstrukturkurve widerspiegelt (siehe unten Cashflow Matching Verfahren).
Der Rechnungszins ist nach IAS 19.83ff. zu jedem Stichtag auf Grundlage der Renditen hochwertiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen (high quality corporate bonds) zu bestimmen. Nach Auffassung des IASB und IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) handelt es sich bei dem Begriff high quality nicht um einen relativen, sondern einen absoluten Qualitätsmaßstab[1]. Im Zeitverlauf hat sich die Meinung etabliert, dass unter hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen Anleihen mit mindestens AA-Rating verstanden werden.
Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die in Bezug genommenen Unternehmensanleihen hinsichtlich Währung und Fristigkeit zu der zu bewertenden Verpflichtungen passen. Dabei ist die Währung maßgeblich, in der die Verpflichtung bei Fälligkeit bedient wird und nicht etwa die Berichtswährung der Konzernmutter.
Sollte der Markt für Unternehmensanleihen nicht ausreichend liquide sein, ist auf die Rendite von Staatsanleihen abzustellen.
Aus den Daten für Laufzeit und Rendite der ausgewählten Anleihen wird eine Zinsstrukturkurve abgeleitet. Diese wird als Basis für die Bewertung herangezogen.
Mit Hilfe der Zinsstrukturkurve ist der korrekte Rechnungszins theoretisch folgendermaßen zu bestimmen (Cashflow Matching Verfahren):
Zum Bilanzstichtag werden die erdienten Cashfllows unter Berücksichtigung aller relevanten Annahmen projiziert und mit der Zinsstrukturkurve diskontiert. Der Rechnungszins ist dann derjenige einheitliche Ersatzzins, der zum selben Bewertungsergebnis führt. Dieser ist im Anhang anzugeben.
In der Praxis wird häufig ein Ersatzzins abgeleitet, der zum gleichen Wert der DBO zum Bilanzstichtag führt. Der Ersatzzins wird dabei häufig basierend auf der Duration der DBO aus der Zinsstrukturkurve bzw. aus daraus abgeleiteten Zinssätzen für Beispielpopulationen mit vergleichbarer Duration bestimmt. Dieser Ansatz geh zurück auf den Hinweis in IAS 19.85.
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vgl. DAV-Richtlinie Anwendung von IAS 19 Employee Benefits auf die betriebliche Altersversorgung in Deutschland Punkt 2.3.1.2 ↩︎