Der Aufwand für Altersversorgung bzw. der sonstige betriebliche Ertrag bestimmt sich zum Geschäftsjahresende i. d. R. als Residualgröße nach Ermittlung aller sonstigen GuV-Komponenten und besteht – bei Verwendung der PUC-Methode als Bewertungsverfahren – aus dem zu Geschäftsjahresbeginn analog zur Current Service Cost nach IAS 19 ermittelten „HGB Dienstzeitaufwand“ plus etwaigen Past Service Cost plus/minus versicherungsmathematischer Verluste/Gewinne, die unter HGB voll aufwands-/ertragswirksam sind. Letzteres unterscheidet sich somit deutlich von der Bilanzierung nach IAS 19, bei der diese unmittelbar gegen das Eigenkapital (Other Comprehensive Income – OCI) gebucht werden.