Die Vorgehensweise zur Ermittlung des Zinsaufwands nach HGB ist nicht vorgegeben. Aus aktuarieller Sicht sind grundsätzlich verschiedene Berechnungsweisen denkbar, insbesondere im Hinblick auf verschiedene mögliche Bewertungsmethoden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages. Wird dieser – wie sehr häufig der Fall – nach der PUC-Methode gemäß IAS 19 (lediglich unter Verwendung des HGB-Abzinsungszinssatzes) ermittelt, wird gewöhnlich der Zinsaufwand auch analog der Interest Cost unter IAS 19 bestimmt.